(5) Das Programm enthält Maßnahm
en in Bereichen, in denen anhand folgender Kriterien ein EU-Mehrwert nachgewiesen ist: Know-how-Transfer zwischen den Mitgliedstaaten, Förderung von Netzen für den Know-how-Transf
er oder gemeinsames Lernen, Bekämpfung grenzübergreifender Gesundheitsbedrohungen zur Senkung von Risiken und zur Milderung ihrer Folgen, Thematisierung bestimmter Binnenmarktfragen, in denen die EU hinreichend legitimiert ist, um Lösungen von hoher Qualität für alle Mitgliedstaaten sicherzustellen, Erschließung des Innovations
...[+++]potenzials im Gesundheitswesen, Maßnahmen zur eventuellen Entwicklung eines Benchmarking-Systems, um fundierte Entscheidungen auf europäischer Ebene zu ermöglichen, Verbesserung von Skaleneffekten durch Vermeidung überschneidungsbedingter Verschwendung und optimaler Einsatz der finanziellen Ressourcen.