16. spricht sich gegen den Ansatz aus, wonach durch den Abbau bestehender „Lasten“ neue regu
latorische „Lasten“ geschaffen werden; ist der Ansicht, dass eine bestehende Vorschrift aufgehoben
werden sollte, wenn sie unnötige Lasten verursacht oder überholt ist; vertritt die Auffassung, dass eine Vorschrift, die ein
em sinnvollen Zweck dient, bei dem der Nutzen die Last überwiegt, nicht allein deswegen aufgehoben
werden sollte, weil an anderer Stelle eine neue Maßnahme erla
...[+++]ssen wurde;