Aufgrund der besonderen Lage Ungarns ist für uns die Förderung der praktischen Durchführung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit besonders wichtig. Aus eben diesem Grund war Ungarn eines der ersten Länder, die nationale Vorschriften formuliert und eingeführt haben, die der Schaffung der EVTZ im Gemeinschaftsrecht entsprechen. D
a die Anwendung des neuen Instruments in der Praxis jedoch auf Schwierigkeiten stößt, möchten wir eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen, die in Zusamme
narbeit mit unseren Partnern in diesem Programm ...[+++]ein Handbuch erarbeitet.