Die Grundsätze des Engpassmanagements und der Kapa
zitätszuweisung bei neuen oder neu verhandelte
n Verträgen beruhen daher auf der Freigabe ungenutzter Kapazitäten dadurch, dass es den Netznutze
rn ermöglicht wird, kontrahierte Kapazität weiterverkaufen oder zu verpachten, und dadurch, dass die Fernleitungsnetzbetreiber verpflichtet sind, dem Markt ungenutzte Kapazität zumindest auf "Day-ahead"-Basis (für den folgenden Gastag) und al
...[+++]s unterbrechbare Kapazität anzubieten.