12. BEGRÜSST es, dass die Kommission den Schwerpunkt auf die Eigenverantwortung der Partnerländer für die Harmonisierungsagenda, insbesondere auch für die Zusammenarbeit
mit anderen Gebern legt un
d sich weiterhin um eine größere Effizienz ihrer Hilfe durch bessere Kohärenz, Komplementarität, Geberkoordinierung, Harmonisierung und Angleichung zur Unterstützung der Harmonisierungsinitiativen von Partnerländern bemüht; in diesem Zusammenhang ERINNERT der Rat daran, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission die Möglichkeit haben, fa
lls das betreffende ...[+++]Partnerland dies für durchführbar und angemessen hält, einen flexiblen Fahrplan auszuarbeiten, der die Maßnahmen angibt, die die Mitgliedstaaten und die Kommission als Beitrag zur Verwirklichung eines nationalen Aktionsplans ergreifen werden, und ERSUCHT die Kommission, im nächsten Jahresbericht über die Fortschritte zu berichten, die bei der Umsetzung der Verpflichtungen, die im Kontext des 2005 in Paris abgehaltenen Hochrangigen Forums über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit eingegangen wurden, insbesondere auch in den Nachbarländern, erzielt wurden und ERSUCHT ferner die Kommission um Vorlage einer eingehenden Analyse des Rahmens für eine spezifische Zusammenarbeit mit multilateralen Einrichtungen, insbesondere den Vereinten Nationen und der Weltbank;