Beihilfen für lokale Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen von LEADER gemäß Artikel 35 der Veror
dnung (EU) Nr. 1303/2013 und den Artikeln 42 bis 45 der
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, die Einzelvorhaben vorsehen, di
e im Rahmen lokaler Partnerschaften konzipiert und durchgeführt werden, um spezifische lokale Probleme anzugehen, können i
...[+++]nsoweit unter diese Rahmenregelung fallen, als sie die in dieser Rahmenregelung festgelegten Bedingungen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums erfüllen.