28. erkennt die Einsparungen aufgrund der Abschlagszahlungen an, die in den letzten zehn Jahren für die Gebäude getätigt worden sind; unterstreicht, dass das Europäische Parlament jetzt Eigentümer der meisten seiner Gebäude an den drei Arbeitsorten ist und damit beginnen wird, seine Investitionen auf die Außenbüros zu konzentrieren; beabsichtigt, den Grundsatz der gemeinsamen Nutzung der Außenbüros
mit der Kommission erneut auf der Grundlage des Berichts zu prüfen, der in Ziffer 47 seiner vorstehend genannten Ent
schließung vom 26. Oktober 2006 ...[+++] für März 2007 angefordert wurde; fordert zu diesem Zweck die Erstellung eines gemeinsamen Berichts der Kommission und des Europäischen Parlaments über die Modalitäten der gemeinsamen Nutzung von Büros im Hinblick auf Personal, Logistik, laufende Kosten und die unterschiedlichen Zeitpläne der Kofinanzierung des Erwerbs von gemeinsamen Büros; stellt fest, dass dies bis jetzt aufgrund der Verfügbarkeit von Mitteln im Haushaltsplan des Parlaments möglich gemacht worden ist;