(35) In diesem Schreiben stellte die Kommi
ssion unter anderem fest, dass die Kapitaleinlage in Höhe von 100 Mio. BEF, die entwe
der von der Sowagep oder von der Region Wallonien getätigt wurde, aus staatlichen Quellen stammte, dass die Kommission aber, da es sich um eine neuerliche staatliche Intervention handelte,
zu diesem Zeitpunkt nicht über alle Informationen verfügte, die sie gebraucht hätte, um die Vereinbarkeit dieser Maßnah
...[+++]me mit Artikel 87 des Vertrags zu prüfen.