2. betont, dass der Rechnungshof in seinen Jahresberichten zum EU-Haushalt regelmäßig darauf hinweist und so auch in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008 wieder darauf hingewiesen hat, dass die Nichteinhaltung von EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen zu den beiden häufigsten Gründen für Fehler
und Mängel bei der Umsetzung europäischer Projekte, die aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds kofinanziert werden, zählt; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass Unregelmäßigkeiten oftmals durch eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften und durch abweichende Regelungen in den Mitgliedstaaten zu
...[+++]stande kommen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die verschiedenen Vorschriften, die im Bereich des öffentlichen Auftragswesens angewendet werden, zwecks Vereinheitlichung zu überarbeiten und den gesamten Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen zu vereinfachen, um insbesondere das Fehlerrisiko zu minimieren und eine effizientere Nutzung der Strukturfonds zu erreichen;