In Erwägung der relativ langen Frist, die der Europäischen Kommission nötig war, um ihre Entscheidung zu verabschieden (Vornotifizierung am 2. September 2013 und Entscheidung am 4. Februar 2014), und der Verzögerung bei der Übermittlung der Entscheidung der Europäischen Kommission durch die Belgische EU-Vertretung (Übermittlung des Beschlusses an den Wirtschaftsminister am 3. April 2014), ist die Regierung gezwungen, d
ie Verlängerung der neuen Beihilferegelung zugunsten von Transportarten, die Alternativen zum Straßentransport darstellen, rasch zu verabschieden, wobei außerdem zu wissen ist, dass mehrere Betriebe Beihilfeakten bereits e
...[+++]ingereicht haben, die noch nicht behandelt werden können, und deren Prämien den Betrieben, die auf sie Anspruch haben, mangels einer bestehenden Rechtsgrundlage somit weder gewährt noch ausgezahlt werden können.