Die Kommission ist im Grundsatz bereit, die Änderungsanträge anzunehmen oder teilweise anzunehmen, bei denen es um Folgendes geht: die Einbeziehung der Erhaltung der genetischen Vielfalt, die Einbeziehung von Zahlungen im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie, die Tatsache, dass die Anforderungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln nicht als Zusatz zu den verpflichtenden Anforderungen, sondern als Teil
von diesen erachtet werden, einen flexibleren Ansatz bezüglich der Dauer von Agrarumweltverpflichtungen, die Eignung wertvoller Kulturlandschaften als nichtproduktive Investitionen und di
...[+++]e Einbeziehung der Kriterien für Einkommensausfall in die Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 in der Forstwirtschaft.