B. in der Erwägung, dass Witold Tomczak beschuldigt wird, am 26. Juni 1999 in Ostrów Wielkopolski unter Verstoß gegen Artikel 226 Absatz 1 des polnischen Strafgesetzbuchs zwei Polizeibeamte bei der Ausübung ihrer Amtspflichten beleidigt zu haben, in der Erwägung, dass der Generalstaatsanwalt am 13. Juni 2
000 beim Sejm die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Witold Tomczak beantragt hat, in der Erwägung, dass Witold Tomczak am 4. Oktober 2000 seiner strafrechtlichen Verfolgung in der Angelegenheit gemäß Artikel 105 Absatz 4 der polnischen Verfassung zugestimmt hat, in der Erwägung, dass das Bezirksgericht in Ostrów Wielkopols
...[+++]ki nach mehrfachem Nichterscheinen Witold Tomczaks zu den Verhandlungen am 10. Januar 2005 beschlossen hat, gemäß Artikel 377 Absatz 3 der polnischen Strafprozessordnung das Verfahren in Abwesenheit fortzusetzen,