13. erwartet, dass die Agenturen ihre Verfahren abschließen, um ihre internen Finanzvorschriften möglichst bald mit den Erfordernissen der neuen Rahmenfinanzregelung in Einklang zu bringen, in jedem Fall spätestens bis Ende des Jahres; weist darauf hin, dass die internen Finanzvorschriften von der Rahmenfinanzregelung nur abweichen dürfen, wenn dies wegen besonderer Merkmale
der Funktionsweise einer Agentur erforderlich ist und sofern die Kommission dem zustimmt; fordert die Agenturen auf, nach Abschluss dieses Prozesses die zuständigen Ausschüsse des Parlaments zu informieren; fordert den Rechnungshof auf, eine Stellungnahme zu allen
...[+++] von den Einrichtungen beschlossenen Finanzregelungen abzugeben, die von der Rahmenfinanzregelung abweichen;