Gemäß der übergeordneten Pflicht, in Übereinstimmung mit den besten Interessen der Kunden zu handeln sowie unter Berücksichtigung der Pflichten, die sich aus speziellen Rechtsvorschriften der Union zur Regelung bestimmter Finanzinstrumente (insbesondere Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und Standardprodukte für Privatanleger sowie Versicherungsanlageprodukte (PRIIP)) ergeben, sollten die We
rtpapierfirmen alle Kosten und Gebühren, einschließlich der Kosten des Finanzinstruments, offenlegen und zusammenzufassen, soweit die Wertpapierfirmen gemäß den Rechtsvorschriften der Union verpflichtet sind, die Kunden über die Kosten
...[+++]eines Finanzinstruments zu informieren.