Dabei handelt es sich um viele ungerechtfertigte administrative Hürden, insbesondere für Familienangehörige, die aus einem Drittland stammen. Dazu zählen: bestimmte Einreiseerfordernisse und langwierige Verfahrensweisen; Versagen des Personenfreizügigkeitsrechts für bestimmte, zivilrec
htlich registrierte Partner, einschließlich solcher, die Teil einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft sind; ökonomisch oder sicherheitspolitisch begründete Ausnahmeregelungen, die das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzen und zu missbräuchlichen Abschiebeanordnungen führen; sowie Diskriminierung von Angehörigen bestimmter Staaten oder ethnis
...[+++]cher Gruppen in Bezug auf die Rechte, die ihnen entsprechend der Richtlinie zustehen.