6. betont, dass Bildung ein im Vertrag über die Europäische Union verankertes Grundrecht ist, und dass Bildung und Schulungsmaßnahmen allen Mitgliedern der Gesellschaft die Möglichkeit geben sollten, hochwertige Bildung in Anspruch nehmen zu können; weist darauf hin, dass in den Bildungssystemen in Europa weiterhin Ungleichheiten bestehen und dass die ererbte soziale Stellung dabei das Hauptproblem ist; betont, dass die Gewährleistung gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger Bildung für alle Mitglieder der Gesellschaft der Schlüssel ist, um den Kreislauf der sozialen Ausgrenzung zu durchbrechen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Investitionen notwendig sind, damit alle Menschen in jedem Lebensabschnitt an stimulierenden Lerne
...[+++]rfahrungen teilnehmen können und lebenslanges Lernen gefördert wird, um soziale Integration, eine aktive Bürgerschaft und finanzielle Selbständigkeit zu verbessern; erinnert in diesem Zusammenhang an die Notwendigkeit der beruflichen Bildung und der Entwicklung von Grundkompetenzen, die die Unterschiede zwischen den Arbeitsmärkten und Berufsbildungssystemen der Mitgliedstaaten berücksichtigen sollten und so einen undifferenzierten Ansatz vermeiden; weist auf die Notwendigkeit eines Rahmens der Politikgestaltung hin, der die möglichen Innovationen und unternehmerischen Chancen, die mit den bestehenden Eigenschaften der Region und ihrem realistischen Diversifizierungspotential verbunden sind, berücksichtigt, um angemessene strategische Interventionen auf der Grundlage dieser Eigenschaften und der beabsichtigten Ergebnisse zu entwerfen, so dass der Gefahr der Abwanderung von Fachkräften in entwickeltere Regionen vorgebeugt wird;