Da die klagenden Parteien nirgends präzisieren, welche Per
sonalmitglieder der Polizeidienste Anspruch auf die Gehaltszuschläge, Zulagen und Entschädigungen erheben können, die weiterhin an
den Index gebunden sind, und ebenfalls nicht verdeutlichen, warum die Personalmitglieder der zur föderalen Polizei gehörenden Polizeidienste und die Personalmitglieder der zur lokalen Polizei gehörenden Polizeidienste unterschiedlich behandelt werden müssten, ist nicht ersichtlich, in welcher Hinsicht die angefochtene Bestimmung gegen die Artikel 10
...[+++] und 11 der Verfassung verstossen würde.