Gleichzeitig wurde angekündigt, dass keine Rückerstattung der enormen Geldbeträge erfolgen wird, die die Stiftung für diese Investition bereitgestellt hatte. Die Begleitumstände deuten darauf hin, dass
diese Entscheidung politisch motiviert war; sie widerspricht nicht nur polnischem Recht, sondern auch dem Gemeinschaftsrecht, und ist ein Beleg dafür, dass im Namen der Bekämpfung von als politischen Feinden wahrgenommenen Menschen das Recht gebrochen und eine För
derung erneuerbarer Energien nicht zugelassen wird, was auch gegen den EU
...[+++]-Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus politischen oder religiösen Gründen verstößt.