5. verweist darauf, dass die Verteilung der Gemeinschaftsmittel der anderen Agrarsektoren
, die im Rahmen der neuen GAP reformiert wurden, durch die „nationale Rahmen“ geschaffen werden, auf der Grundlage des Ansatzes der teilweisen oder vollständigen Entkoppelung der Gemeinschaftsbeih
ilfen erfolgt ist; betont, dass sich die neue GMO für Wein auf die Durchführung einheitlicher Maßnahmen sämtlicher Mitgliedstaaten stützen muss und auf vom Grundsatz der Subsidiarität bestimmte Maßnahmen, durch die die besonderen Bedürfnisse des Weinbaus
...[+++] in den einzelnen erzeugenden Mitgliedstaaten oder Regionen berücksichtigt werden können; stellt fest, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten der Weinsektor (Erzeugung, Handel, Branchenorganisationen, Erzeugerregionen usw.) gemeinsam mit den regionalen und nationalen Instanzen im Wege einer Reihe von Programmen festzulegen hat, wie das Ziel der Anpassung der Erzeugung an den Markt mit einer oder mehreren Maßnahmen der jeweiligen Gruppe zu erreichen ist; vertritt die Auffassung, dass die vom Grundsatz der Subsidiarität bestimmten Maßnahmen auf europäischer Ebene festgelegt und ausgestaltet werden müssen, damit Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden und die vollständige Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt erfolgt;