(8) Es ist der Tatsache Rechnung zu tr
agen, daß bestimmte Produkte üblicherweise in anderen Größeneinheiten als ein Kilogramm, ein Liter, ein Meter, ein Quadrat- oder Kubikmeter verkauft werden. Infolgedessen ist es angebracht, daß die Mitgliedstaaten genehmigen können, daß sich der Preis je Maßeinheit auf ein dezima
les Mehrfaches oder einen dezimalen Teil dieser Mengeneinheiten oder auf eine einzige andere Mengeneinheit bezieht, wobei die Beschaffenheit des Erzeugnisses und die Mengen, in denen es üblicherweise im jeweiligen Mitglied
...[+++]staat verkauft wird, zu berücksichtigen sind.