3. hebt hervor, dass die Gemeinsame Erklärung vom 25. November 2002 vorsieht, dass dem Parlament innerhalb von fünf Tagen, nachdem ein Beschluss im Bereich der GASP getroffen wurde, der Ausgaben nach sich zieht, die in Ziffer 40 der IIV genannten Inform
ationen übermittelt werden; bedauert, dass der Rat Finanzbögen nur übermittelt, wenn die Ausgaben im Rahmen des EU-Haushalts erfolgen, und fordert nachdrücklich, dass diese Bögen – aus Gründen der Transparenz und damit das Parlament zumindest eine Gesamtvorstellung davon hat, wie viele Mittel im Rahmen der GASP in eine bestimmte Region/Krise fließen – für alle Beschl
...[+++]üsse im Rahmen der GASP bereitgestellt werden;