5. fordert alle Institutionen, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union auf, sicherzustellen, dass das mit der Verordnung (EG) Nr. 10
49/2001 eingeführte Recht auf Zugang zu Dokumenten, ein wichtiges Recht für die Unionsbürger, dadurch gewährleistet wird, dass die Transparenz
verbessert und der Zugang zu Dokumenten und Informationen einfach, benutzerfreundlich und verständlich gestaltet wird, u.a. durch die Gewährleistung barrierefreier Technologie, so dass sich die Bürger enger am Entscheidungsprozess beteiligen können; verweist
...[+++]in diesem Zusammenhang auf die zentrale Bedeutung der Arbeit des Europäischen Bürgerbeauftragten für die Geltendmachung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten der Organe der Union;