De Commissie onderschrijft de uitleg die volgt uit de bestaande nationale rechtspraak[58], namelijk dat de richtlijnen ook directe discriminatie op grond van een verkeerde perceptie of een foute veronderstelling verbieden.
Im Einklang mit der einzelstaatlichen Rechtsprechung[58] vertritt die Kommission die Ansicht, dass es gemäß der Richtlinien auch nicht zulässig ist, Personen auf der Grundlage falsch wahrgenommener oder vermuteter geschützter Merkmale unmittelbar zu diskriminieren, wenn also beispielsweise ein Bewerber für eine Stelle nicht ausgewählt wird, weil der Arbeitgeber fälschlicherweise annimmt, er gehöre einer bestimmten ethnischen Gruppe an oder sei homosexuell.