(9) UNTERSTREICHT, dass die künftige Finanzierungsregelung ihrer
Art nach weiterhin freiwilligen Charakter haben und auf bestehenden Finanzierungsmechanismen und ‑quellen aufbauen und diese gegebenenfalls ergänzen sollte, um eine Aufsplitterung
der Ressourcen und einen Anstieg der Verwaltungskosten zu verhindern, ANERKENNT die wichtige Rolle, die der Privatsektor zu übernehmen hat, und IST daher DER ANSICHT, dass das Portfolio der bestehenden Finanzierungsquellen eine geeignete Basis für die künftige Finanzierungs
...[+++]regelung darstellt;