Registrierte Organisationen und Einzelpersonen werden die Möglichkeit haben, di
e Übertragung ihrer bestehenden Registrierung in das
gemeinsame Register zu einem Datum
ihrer Wahl vorzunehmen, jedoch spätestens am Tag der Erneuerung
ihrer Registrierung bei der Europäischen Kommission, bzw. für diejenigen, die nur beim Europäischen Parlament
registriert sind, spätestens am Ende eines Zwölfmonatszeitraums ab Aufnah
...[+++]me des Betriebs des gemeinsamen Registers.