In den Fällen, in denen es den Flüchtlingen und ihren Familienangehörigen nicht mög
lich ist, nationale Reisedokumente und Visa für den längerfristigen Aufenthalt zu erlangen, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Rückkehrausweise des IKRK und die gemäß der Flüchtlingskonvention ausgestellten Reiseausweise[77] anzuerkennen und zu akzeptieren,
Laissez-passer für eine einfache Strecke (one way) auszustellen und Familienangehörigen die Möglichkeit in Aussicht zu stellen, dass ihnen bei ihre
...[+++]r Ankunft in dem betreffenden Mitgliedstaat ein Visum erteilt wird.