weist darauf hin, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 10/20
00 über die von der Gemeinsamen Forschungsstelle vergebenen öffentlichen Aufträge gefordert hat, dass alle bei der Rechnungsprüfung festgestellten Unregelmäßigkeiten, fragwürdigen und zweifelhaften Praktiken durch angemessene Maßnahmen beendet werden; weist darauf hin, dass die Geldstrafen für Anweisungsbefugte und Rechnungsführer nicht in der Haushaltsordnung f
estgelegt sind, die seit über 20 Jahren in Kraft ist; fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit
...[+++] der Reform der Haushaltsordnung unverzüglich entsprechende Vorschläge zu machen;