Art. 16 - Der Betreiber eines im vorliegenden Erlass erwähnten Betriebs, sowie der Betreiber eines Betriebs, durch dessen Tätigkeit Treibhausgasemissionen ausgestossen werden und der eine oder mehrere, in der Anlage I des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 1. Apil 2010 bezüglich der Emissionsdaten in Bezug auf die Tätigkeiten, die ab dem Jahr 2013 aufgrund der Erweiterung des Anw
endungsbereichs der Richtlinie 2003/87/EG in das Gemeinschaftssystem für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten integriert werden, aufgelistete Tätigkeiten enthält, unterbreiten spätestens bis zum 15. Oktober 2012 gemäss dem vo
...[+++]rliegenden Erlass einen Uberwachungsplan zur Genehmigung.