Artikel 1 - Im Hinblick auf die zweiten Bewirtschaftungspläne der Einzugsgebiete wird durch den vorl
iegenden Erlass die Richtlinie 2014/80/EU der Kommission vom 20. Juni 2014 zur Änderung von Anhan
g II der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Rates zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlecht
erung umgesetzt und werden die Kriterien und Regeln, die zur Bewertung der Qualität der Grundwasserkörper anzuwenden sind
...[+++], revidiert und ergänzt.