Für den Fall, dass die NRB nicht zu dem Ergebnis
gelangen, dass die unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen langfristig stabil sind, so dass
sie die Abgrenzung nationaler Teilmärkte rechtfertigen könnten, sollten die NRB trotzdem in Betracht ziehen, auf unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen zu reagieren, und differenzierte Abhilfemaßnahmen auferlegen, indem sie beispielsweise die Regulierung der Vorleistungsentgelte nur für die Gebiete aufheben, in denen die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Wettbewerbs festgelegt werden könn
...[+++]en.