i) Informa
tionen zur Nukleotidsequenz des Inserts, mit dem das Nachweisverfahren entwickelt wurde, gegebenenfalls unter Angabe der vollständigen
Sequenz des Inserts sowie der Anzahl der Basenpaare der flankierenden
Sequenzbereiche, die sowohl für ein für das Transformationsereignis spezifisches Nachweisverfahren wie auch für Nachweisverfahren im Zusammenhang mit Schwellenwerten, die gemäß der Richtlinie 2001/18/EG festgelegt werden, benötigt werden, sowie Zugangsnummern für öffentliche Datenbanken und Literaturangaben über Seque
nzdaten des Inserts ...[+++]oder von Teilen des Inserts,