– (EL) Weder die Form an sich, also die Rechtsgrundlage, geschweige denn die prinzipielle Richtung, in die sich die Entwicklung und Ausbreitung des sich stü
rmisch entfaltenden elektronischen Geschäftsverkehrs vollziehen sollen, sprechen für den Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre der Bürger. Im Gegenteil, sie geben Anlaß zu großer und ernster Sorge, nicht nur im Hinblick auf die Einengung und Deregulierung des Marktes selbst und des Handels, sondern auch in bezug auf die zunehmenden Bemühungen, den Bürgern ihre Rechte zu entziehen, sie der Technologie und den zügellosen Gesetzen des kapitalistischen Marktes auszuliefe
...[+++]rn sowie ihr Privatleben und ihre Existenz selbst zu einem billigen und leicht formbaren Rohstoff für die Profiterzeugung zu machen.