Er beklagt die
Tatsache, dass die spanischen Behörden sich weigern,
sein Formular E 101 anzuerkennen, wenn er nach Spanien reist, und dass sie ihn auffordern, in diesem Land Beiträge für eine selbst
ändige Tätigkeit zu entrichten. Die spanische Sozialgesetzgebung geht davon aus, dass eine Person, soweit sie nicht das Gegenteil beweist, einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, wenn sie Eigentümer einer Einrichtung zur Beherbergung von
...[+++] Gästen ist..