64. stellt mit Bedauern fest, da
ss Opfer häuslicher Gewalt oft eher in einem gewaltbereiten Umfeld verbleiben, wenn sie finanziell vom Täter abhängig sind, und sich daher keinen separaten Wohnraum suchen können, der ihren Bedürfnissen entspricht; fordert die EU daher auf, geschlechtsspezifische Maßnahmen und Programme zu fördern und mehr entsprechende Mittel bereitzustellen, um dafür zu sorgen, dass Opfer häuslicher Gewalt einen besseren Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum haben, und fordert die Mitgliedstaaten auf, erschwingliche Lösungen für alternative Formen von Notfallunterkünften und Übergangswohnungen auszuarbeiten und fü
...[+++]r mehr Schutzunterkünfte und Rehabilitationszentren für Opfer sowie andere damit in Zusammenhang stehende Sozialdienste, wie integrierte Dienste für Familien (d. h. Familienrechtszentren), zu sorgen;