8. betont, dass die Kommission ihre Mitteilung über die Doppelnichtbesteuerung so nachbereiten muss, dass konkrete Änderungen im EU-Steuerrecht vorgenommen werden, um die Schlupflöcher zu stopfen, die von Unternehmen genutzt werden, um sich der Besteuerung zu entziehen; bekräftigt, dass die (noch ausstehende) Nachbereitung der Mitteilung über Steueroasen in umfassende Legislativvorschläge münden muss, in denen alle Aspekte von Steueroasen und Steuerumgehung angegangen werden; fordert die Kommission auf, sich von den Mitgliedstaaten, die den Willen kundgetan haben, sich im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit nach Artikel 331 AEUV an der Einführung einer Finanztr
ansaktionssteuer zu beteiligen ...[+++], ihre diesbezügliche Beteiligung gewissenhaft bestätigen zu lassen;