10. ist, in der Erwägung, dass Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse personenbezogene Dienstleistungen darstellen, die sich auf die Bedürfnisse der am meisten benachteiligten Personen beziehen und es daher einzelnen Beteiligten ermöglichen, einen wichtigen Part im w
irtschaftlichen und sozialen Leben unserer Gesellschaft zu übernehmen (Schlussfolgerungen des Rates vom 6./7. Dezember 2010), der Ansicht, dass grundlegende Bankdienstleistungen als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse angesehen und der Universaldienstleistungsverpflichtung unterwor
fen werden sollten, damit ...[+++] Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit, Transparenz und ein hohes Maß an Qualität garantiert werden;