Die GPV empfahl operative Schlußfolgerungen zu folgenden Punkten: * In Zukunft sollten die Antworten der Mitgliedstaaten auf die Berichte des Rechnungshofs stärker berücksichtigt werden, und die Kommission wird den Maßnahmen der Mitgliedstaaten in ihrem Follow up-Bericht im Rahmen des Entlastungsverfahrens Rechnung tragen; *
die Kommission wird Änderungen der Ratsverordnung 1552/89 vorschlagen, um die Bestimmungen über die Einziehung der Eigenmittel zu verschärfen; * es sollte Einvernehmen über einen Aktionsplan zur Verbessserung der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in bezug auf Haushaltsvorausschätzungen
...[+++]und Haushaltsausführung erzielt werden; * es sollte Einvernehmen erzielt werden über Maßnahmen im Hinblick auf eine bessere Bewertung der EU-Politken in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten; * die Kommission sollte klare Vorschriften für die Förderfähigkeit der Ausgaben im Rahmen der Strukturfonds beschließen, da es sich hier offenbar um eine der Hauptursachen der vom Rechnungshof festgestellten Fehler handelt; * es sollte geklärt werden, unter welchen Umständen die Kommission bei den Strukturfonds Nettofinanzkorrekturen vornehmen sollte, wenn systematische Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sind; * es sollten bilaterale Vereinbarungen zwischen dem Finanzkontrolleur der Kommission und den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten getroffen werden, um die Koordinierung der Kontrolltätigkeit zwischen den zuständigen Stellen auf EU- und auf einzelstaatlicher Ebene zu verbessern; * es sollte sichergestellt werden, daß der Frage der Betrugssicherheit bei der Prüfung von Legislativvorschlägen hohe Priorität eingeräumt wird.