Festlegung der aufgegliederten Verpflich
tungsermächtigungen (Tabelle 1) Art. 2 - Die aufgegliederten Verpflichtungsermächtigungen, die vom Wallonischen Parlament für die Verpflichtungen des Haushaltsjahres 2012 bereitgestellt wurden, belaufen sich auf 3.821.336.000,00 €.
Art. 3 - Der Gesamtbetrag der über das Haushaltsjahr 2012 verteilten Verpflichtungsermächtigungen wird um einen Betrag von 155.417.739,24 € verringert, der aufgrund der Artikel 34 und 35 der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung annulliert
...[+++] wird.