Nichts in der Praxis des Europäischen Parlaments lässt darauf schließen, dass es seine Mitglieder in derartigen Fragen vor einer Strafverfolgung schützen sollte, und es ist insbesondere wichtig, darauf hinzuweisen, dass Behauptungen im Zusammenhang mit Verstößen p
olitischer Parteien gegen Gesetze über die Finanzierung von Wahlen gründlich nachgegangen wer
den sollte und dass keine Rede davon sein kann, die parlamentarische Immunität zu nutzen, um die (vorgeblichen) Wahlsieger zu schützen, wenn ihr Sieg auf eine illegale Wahlkampffinanz
...[+++]ierung zurückgeht.