Art. 5 - In Artikel 12 desselben Erlasses werden folgende Abänderungen vorgenommen: a) Ziffer 1 wird durch Folgendes ersetzt: « 1° die Organisierung von Aktionen zur Vermeidung und zur Rückgewinnung von Hausabfällen, unter den folgenden Bedingungen: a) Die Aktionen werden koordiniert durchgeführt auf dem ganzen Gebiet der Wallonischen Region und bewegen sich im Rahmen der von der Regierung bestimmten regionalen Strategie zur Vermeidung der Abfälle; b) Sie beachten ab dem 1. Januar 2017 den regionalen Zeitplan sowie die vom Mi
nister mitgeteilten Themen und Schwerpunkte aus der regionalen Strategie zur Vermeidung der Abfälle; c) Die bez
...[+++]uschussten Kommunikationsträger und Aktionen werden auf dem wallonischen Portal für die Vermeidung der Abfälle aufgeführt; d) Kein Zuschuss wird für die Erstellung von Kommunikationsträgern gewährt, wenn gleichartige Träger auf regionaler Ebene zur Verfügung stehen oder entwickelt werden».