(
2) Im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17.
Juli 1998, das von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert wurde, wird bekräftigt, dass die schwersten Ver
brechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, insbesondere Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, nicht unbestraft bleiben dürfen und dass ihre wirksame Verfolgung du
...[+++]rch Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene und durch verstärkte internationale Zusammenarbeit gewährleistet werden muss.