14. weist darauf hin, dass die Gesamthöhe der Mittel für Zahlungen, die für den Haushaltsplan 2014 veranschlagt wurde, nach wie vor unter dem Niveau liegt, das die Kommission in ihrem ursprünglichen Entwurf des Haushaltsplans für erforderlich erachtet und vorgeschlagen hat; stellt fest, dass die Kommission die Zahlungsobergrenze für 2015 um den Betrag, d
er der Differenz zwischen den im Jahr 2014 ausgeführten Zahlungen und der Zahlungsobergrenze des MFR für das Jahr 2014 entspricht, anheben sollte, wie es in der neuen MFR-Verordnung und dem neuen Gesamtspielraum für Zahlungen vorgesehen ist; ist tief besorgt darüber, dass die beispiello
...[+++]s hohen, am Ende des Jahres 2013 noch ausstehenden Rechnungen, die sich allein für die Rubrik 1b auf 23,4 Mrd. EUR belaufen, innerhalb der Obergrenzen für 2014 nicht gedeckt werden können; fordert, dass die geeigneten Flexibilitätsmechanismen für Zahlungen im Jahr 2014 in Anspruch genommen werden, und betont, dass Erwartungen zufolge nicht einmal dies ausreichen wird, um ein gewaltiges Ausführungsdefizit am Ende des Jahres 2014 zu verhindern; betont, dass die wiederholte Knappheit bei den Mitteln für Zahlungen die wichtigste Ursache für den beispiellos großen Umfang der noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) war, insbesondere in den vergangenen Jahren;