53. unterstützt nachdrücklich die wirksame Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und dringt darauf, dass die Europäische Union in diesem Bereich die Führung übernimmt; hält es für sehr wichtig, dass die Arbeitsprogramme des CBD umgesetzt werden, auch diejenigen, die sich auf geschützte Gebiete beziehen; hält es für notwendig, di
e Arbeiten an einer internationalen Regelung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich abzuschließen, ist der Auffassung, dass Referenzmaterial bezüglich der Arten und Sorten nur in Staaten aufbewahrt werden sollte, die Vertragspartner des Übereinkommens über die
...[+++]biologische Vielfalt sind; betont, dass die gegenseitige Unterstützung und die Synergien zwischen internationalen Umweltübereinkommen verstärkt werden sollten, und regt an, dass Drittstaaten, die Beihilfen der Europäischen Union erhalten, die Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der biologischen Vielfalt respektieren sollten;