5. weist darauf hin, dass eine Unterscheidung getroffen werden sollte zwischen der Überprüfung bestimmter Programme innerhalb des
geltenden MFR auf der Grundlage der im Zeitraum von 2010-2011 vorzunehmenden Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften , den bestehenden Herausforderungen infolge der unzulänglichen Finanzierung von Rubrik 4 und Rubrik 1a und den neuen Herausforderungen wie Energieversorgung, Klimawandel, Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit, Bekämpfung der organisierten grenzüberschreitenden Kriminalität, GASP sowie sonstigen Politikbereichen, die die neuen, im Vertrag von Lissabon vorgesehenen Zuständigk
...[+++]eiten berühren, und der Vorbereitung des neuen MFR; betont, dass eine Verlängerung des derzeitigen MFR eine ehrgeizige Halbzeitüberprüfung zu einer noch notwendigeren Vorbedingung macht;