11. vertritt jedoch die Ansicht, dass die derzeitigen Fristen, die für die Beteiligun
g der nationalen Parlamente vorgesehen sind, oft unzureichend sind, besonders im Fall einer Überprüfung der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips; stellt darüber hinaus fest, dass die Beiträge der nationalen Parlamente oft aufgrund ihrer Form nicht als begründete Stellungnahmen oder Einwände zu Fragen der Subsidiarität eingestuft werden; stellt ferner fest, dass diese Beiträge vom Europäischen Parlament oft nur in der vom jeweiligen nationalen Parlament verwendeten Sprache bereitgestellt werden; schlägt deshalb vor, dass der Generalsekretär des Parlam
...[+++]ents Methoden zur Überprüfung der Art und Weise vorschlägt, in der die Beiträge der nationalen Parlamente in die Arbeitsverfahren des Parlaments einbezogen werden;