Für die am WKM II teilnehmenden, nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden NZBen gilt das Zahlung
sverfahren „Zahlung nach Anschaffung“, wenn diese als Korrespondenten der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden NZBen und der EZB nach Maß
gabe dieses Anhangs fungieren. Es steht den am WKM II teilnehmenden, nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden NZBen jedoch frei, das gleiche Zahlungsverfahren „Zahlung nach Anschaffung“ zur Zahlungsabwicklung bei Interventionen an den Interventionspunkten anzuwenden, die sie auf eigene Rechnung vornehm
...[+++]en.