Sie sollten leicht handhabbare Verfahren einführen, mit deren Hilfe Online-Diensteanbieter sowi
e Rechtsinhaber und andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung etwaige Fehler in den Datenbanken in Bezug auf Werke, deren Inhaber sie sind oder die sie kontrollieren, einschließlich der dazu gehörigen Rechte - ganz oder teilweise - sowie in Bezug auf die Gebiete , für die sie der betreffenden Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung einen Wahrnehmungsauftrag erteilt haben, melden können, ohne dass jedoch die Richtigkeit und Integrität der von den Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung gespeicherten Daten b
...[+++]eeinträchtigt wird .