83. weist darauf hin, dass der Rechnungshof als externe unabhängige Aufsichtsbehörde handelt, um dem Anspruch der europäische
n Bürger gerecht zu werden, z
u erfahren, wie ihr Geld ausgegeben wird und wie die Agenturen geführt werden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Agenturen dem öff
entlichen Interesse dienen und gegenüber den Bürgern, deren Interessen sie dienen müssen, rechenschaftspflichtig sein sollten; wünscht, dass der Rechnungshof die Entlastungsbe
...[+++]hörde so detailliert wie möglich über die Folgemaßnahmen aus vorangegangenen Prüfungen sowie über Unregelmäßigkeiten, die der Rechnungshof nicht für erwähnenswert hält, informiert, um die Entlastungsbehörde bei der Kontrolle der Agenturen zu unterstützen;