Somit ist zu schlu
ssfolgern, dass die Verpflichtungen bezüglich der Befragung und der Bewertung der Umweltauswirkungen, die in den beiden Übereinkommen (die zwar inhaltlich unterschiedlich sind) vorgesehen sind, eb
enfalls eingehalten werden müssen für die durch den Gesetzgeber ins Auge gefasste Entscheidung zur Verlängerung der Lebensdauer der beiden betreffenden Kernkraftwerke, zumindest, wenn diese Verlängerung nicht mit einer Erneuerung einer oder mehrerer der erforderlichen Genehmigungen einhergeht, wobei diese Erneuerung die Einh
...[+++]altung dieser Verpflichtungen voraussetzt.