In der Erwägung, dass der vorliegende Ministerielle Erlass darauf abzielt, die Frist für die vorübergehende Zulassung der Diensteanbieter zu verlängern, um es einer größtmöglichen Anzahl Diensteanbieter zu ermöglichen, die Auflagen zu er
füllen, die für die Erlangung der neuen Zertifizier
ung notwendig sind, unter der strengen Voraussetzung, dass Letztere sich vor dem 31. Dezember 2017 konkret verpflichtet haben, sich in das Zertifizierungsverfahren einzuschalten, und diese Verpflichtung durch die Einreichung einer Bewerbungsakte bestä
...[+++]tigt haben;